- 25. Juli 2022
friseurmeister-aufstiegsfortbildung

Sie wollen gerne auf Ihre Berufsausbildung aufbauen und ziehen eine Weiterbildung in Erwägung? Wir klären, was eine Aufstiegsfortbildung ist und wie man sie ggf. mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren kann. 

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist eine Aufstiegsfortbildung?
    1. Die Aufstiegsfortbildung in Kürze
    2. Wer kann eine Aufstiegsfortbildung machen?
  2. Was ist das Aufstiegs-BAföG?
    1. Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG
    2. So viel Geld erhalten Sie mit dem Aufstiegs-BAföG

Was ist eine Aufstiegsfortbildung?

Eine Aufstiegsfortbildung dient der beruflichen Weiterbildung im großen Rahmen und dauert in der Regel 1 bis 3 Jahre. Hier kommt es auch darauf an, ob Sie die Aufstiegsfortbildung in Voll- oder Teilzeit machen. Die Aufstiegsfortbildung hat das Ziel, Ihnen den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Eine Aufstiegsfortbildung baut auf Ihrem bisherigen Karriereweg auf. Deshalb sind eine vorangegangene Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung Voraussetzung für eine Aufstiegsfortbildung. Nach der Fortbildung sind Sie offiziell qualifiziert für größere Aufgabenbereiche, mehr Verantwortung und erhalten dadurch auch ein höheres Gehalt bzw. werden tariflich höher eingestuft.

Am Ende der Aufstiegsfortbildung steht in der Regel eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) an, die für Teilnehmer*innen verpflichtend ist. Im Prinzip kann sich jeder in Eigenregie auf die Prüfung vorbereiten, manchmal werden sogar Crash-Kurse zur Prüfungsvorbereitung angeboten. Dennoch empfiehlt es sich, Vorbereitungslehrgänge im Umfang von mindestens 500 Unterrichtsstunden zu besuchen. Durch eine Aufstiegsfortbildung können beispielsweise Abschlüsse wie Fachwirt*in, Meister*in, Betriebswirt*in oder auch Techniker*in erlangt werden.

Was ist eigentlich eine Umschulung und wer bezahlt sie? Lesen Sie dazu hier mehr. 

Die Aufstiegsfortbildung in Kürze

Aufstiegsfortbildung: 

  • Dauert mehrere Monate bis drei Jahre
  • Neuer Aufgabenbereich, mehr Verantwortung und höhere Qualifikation
  • Mehr Gehalt bzw. tarifliche Anpassung
  • Erfordert viel Disziplin, da lange Dauer
  • Wird in der Regel von externen Bildungsanbietern angeboten
  • Staatlich anerkannter Abschluss der IHK
  • Hohe Kosten, oft im oberen 4-stelligen Bereich 
  • Staatliche Förderungen möglich, aber muss oft aus eigener Tasche bezahlt werden
  • Prüfungsthemen sind festgelegt

Wer kann eine Aufstiegsfortbildung machen?

Für eine Aufstiegsfortbildung sind grundsätzlich eine Berufsausbildung und mehrere Berufsjahre Voraussetzung. Zu den Aufstiegsfortbildungen gehören zum Beispiel:

  • Meister*in
  • Fachwirt*in
  • Betriebswirt*in
  • Fachkauffrau/-mann

Je nach Branche gibt es jeweilige Fachbereiche mit entsprechenden Abschlüssen. So gibt es z.B. den Abschluss Bankfachwirt*in  im Bereich Finanzen oder den Abschluss Fachwirt*in der Alten- und Krankenpflege in der Gesundheitsbranche.

Aufstiegsfortbildung und Aufstiegs-BAföG

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Wie oben angedeutet, kann eine Aufstiegsfortbildung viel Geld kosten. Es stellt sich dann natürlich die Frage: Wie soll ich die Aufstiegsfortbildung finanzieren? Zum Glück werden Bildung und Weiterbildung in Deutschland gefördert, sodass Sie mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung haben: 

  • Unterstützung durch den Arbeitgeber
  • Aufstiegs-BAföG (bis 2016 das sogenannte „Meister-BAföG“)
  • Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit)
  • Bildungskredit
  • Finanzierung aus eigenen Rücklagen
  • Aufstiegsstipendium oder Weiterbildungsstipendium 

In diesem Artikel wollen wir uns dem Aufstiegs-BAföG widmen. Um Ihre Aufstiegsfortbildung zu finanzieren, können Sie zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG beantragen. Das Aufstiegs-BAföG war bis 2016 auch unter dem Begriff Meister-BAföG bekannt. Voraussetzung für das BAföG ist, dass Sie die Aufstiegsfortbildung aus eigenen Mitteln nicht finanzieren können. Seit August 2020 gibt es einige Änderungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Während früher die Grundvoraussetzung für die Förderung eine gezielte Vorbereitung auf ein Fortbildungsziel war, besteht nun ein Förderanspruch auf alle Fortbildungsstufen, die im BBiG und der HwO verankert sind, sowie auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung gilt altersunabhängig. Das heißt, Sie können auch mit 55 Jahren oder älter eine Aufstiegsfortbildung machen und diese mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren.  

Lesen Sie hier, welche Finanzierungsmöglichkeiten es neben dem Aufstiegs-BAföG für Weiterbildungen gibt. 

Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG

  • Sie können die Aufstiegsfortbildung nicht mit eigenen Mitteln finanzieren.
  • Die Aufstiegsfortbildung muss akkreditiert und zertifiziert sein.
  • Mindestens 400 Stunden Fortbildungseinheiten müssen besucht werden.
  • Wer die Fortbildung in Vollzeit absolviert, muss mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens vier Tagen pro Woche leisten.
  • Wer die Fortbildung in Teilzeit absolviert, muss durchschnittlich mindestens 18 Stunden pro Monat leisten.

So viel Geld erhalten Sie mit dem Aufstiegs-BAföG

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 Euro. Dabei werden 50 Prozent als Zuschuss gewährt, der Rest erfolgt als Darlehen. 

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie hier. 

Was ist eigentlich Bildungsurlaub und wer kann ihn an Anspruch nehmen? Lesen Sie dazu hier mehr. 

Text: Angela Galliard
© Weiterbildung Hamburg e. V.


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