Sie wollen gerne auf Ihre Berufsausbildung aufbauen und ziehen eine Weiterbildung in Erwägung? Wir klären, was eine Aufstiegsfortbildung ist und wie man sie ggf. mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren kann.
Inhaltsverzeichnis:
Eine Aufstiegsfortbildung dient der beruflichen Weiterbildung im großen Rahmen und dauert in der Regel 1 bis 3 Jahre. Hier kommt es auch darauf an, ob Sie die Aufstiegsfortbildung in Voll- oder Teilzeit machen. Die Aufstiegsfortbildung hat das Ziel, Ihnen den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Eine Aufstiegsfortbildung baut auf Ihrem bisherigen Karriereweg auf. Deshalb sind eine vorangegangene Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung Voraussetzung für eine Aufstiegsfortbildung. Nach der Fortbildung sind Sie offiziell qualifiziert für größere Aufgabenbereiche, mehr Verantwortung und erhalten dadurch auch ein höheres Gehalt bzw. werden tariflich höher eingestuft.
Am Ende der Aufstiegsfortbildung steht in der Regel eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) an, die für Teilnehmer*innen verpflichtend ist. Im Prinzip kann sich jeder in Eigenregie auf die Prüfung vorbereiten, manchmal werden sogar Crash-Kurse zur Prüfungsvorbereitung angeboten. Dennoch empfiehlt es sich, Vorbereitungslehrgänge im Umfang von mindestens 500 Unterrichtsstunden zu besuchen. Durch eine Aufstiegsfortbildung können beispielsweise Abschlüsse wie Fachwirt*in, Meister*in, Betriebswirt*in oder auch Techniker*in erlangt werden.
Was ist eigentlich eine Umschulung und wer bezahlt sie? Lesen Sie dazu hier mehr.
Aufstiegsfortbildung:
Für eine Aufstiegsfortbildung sind grundsätzlich eine Berufsausbildung und mehrere Berufsjahre Voraussetzung. Zu den Aufstiegsfortbildungen gehören zum Beispiel:
Je nach Branche gibt es jeweilige Fachbereiche mit entsprechenden Abschlüssen. So gibt es z.B. den Abschluss Bankfachwirt*in im Bereich Finanzen oder den Abschluss Fachwirt*in der Alten- und Krankenpflege in der Gesundheitsbranche.
Wie oben angedeutet, kann eine Aufstiegsfortbildung viel Geld kosten. Es stellt sich dann natürlich die Frage: Wie soll ich die Aufstiegsfortbildung finanzieren? Zum Glück werden Bildung und Weiterbildung in Deutschland gefördert, sodass Sie mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung haben:
In diesem Artikel wollen wir uns dem Aufstiegs-BAföG widmen. Um Ihre Aufstiegsfortbildung zu finanzieren, können Sie zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG beantragen. Das Aufstiegs-BAföG war bis 2016 auch unter dem Begriff Meister-BAföG bekannt. Voraussetzung für das BAföG ist, dass Sie die Aufstiegsfortbildung aus eigenen Mitteln nicht finanzieren können. Seit August 2020 gibt es einige Änderungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Während früher die Grundvoraussetzung für die Förderung eine gezielte Vorbereitung auf ein Fortbildungsziel war, besteht nun ein Förderanspruch auf alle Fortbildungsstufen, die im BBiG und der HwO verankert sind, sowie auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung gilt altersunabhängig. Das heißt, Sie können auch mit 55 Jahren oder älter eine Aufstiegsfortbildung machen und diese mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren.
Lesen Sie hier, welche Finanzierungsmöglichkeiten es neben dem Aufstiegs-BAföG für Weiterbildungen gibt.
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 Euro. Dabei werden 50 Prozent als Zuschuss gewährt, der Rest erfolgt als Darlehen.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie hier.
Was ist eigentlich Bildungsurlaub und wer kann ihn an Anspruch nehmen? Lesen Sie dazu hier mehr.
Text: Angela Galliard
© Weiterbildung Hamburg e. V.