Als Angestellte*r kann es passieren, dass einem das Aufgabenfeld oder auch das Unternehmen mit der Zeit nicht mehr gefällt. Bevor man Tag für Tag unglücklich zur Arbeit erscheint, sollte man sich fragen, ob nicht die Zeit für einen Jobwechsel gekommen ist. Ein ähnliches Arbeitsverhältnis bei einem anderen Unternehmen, genauso wie ein ganz neuer Beruf, kann mit Hilfe der entsprechenden Weiterbildungen möglich werden. Worauf Sie als Beschäftigte*r beim Thema Weiterbildung achten sollten und was der Unterschied zwischen Weiterbildung und Umschulung ist, verraten wir Ihnen.
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Wenn man seit vielen Jahren die gleiche Tätigkeit ausübt und man unzufrieden zur Arbeit geht, kann ein Jobwechsel zu einem anderen Unternehmen und das Lernen eines neuen Aufgabenbereiches genau das Richtige sein. Vielleicht stöbern Sie bereits in Jobportalen und wissen ganz genau, welcher Bereich Sie besonders interessiert. Aufbauend auf Ihren bisherigen Kenntnissen, können Sie viele Weiterbildungsangebote in Anspruch nehmen.
Beispiel: Sie sind angestellt als Marketing-Manager*in, arbeiten oft an gemeinsamen Projekten mit Kolleg*innen aus dem Online-Marketing und finden den Bereich Online-Marketing viel spannender als Ihr Aufgabenfeld. Ihr Wunsch ist es, bei einer*m neuen Arbeitgeber*in in den Online-Marketing-Bereich zu wechseln. Da Sie im Online-Marketing allerdings noch keine Erfahrung haben und dadurch der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber*in für dieses Fachgebiet nur schwer möglich ist, bietet sich eine Weiterbildung in Ihrem Wunsch-Bereich an.
Haben Sie sich für ein Tätigkeitsfeld entschieden, in dem Sie sich weiterbilden möchten, um Ihren Job zu wechseln, können Sie viele private Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen. Seminare und Veranstaltungen finden oft in den Abendstunden oder am Wochenende statt, damit es keine zeitlichen Konflikte mit Ihrer aktuellen Arbeitsstelle gibt. Sind Sie nach einer Weiterbildung im Online-Marketing fit, steht Ihnen für den Jobwechsel nichts mehr im Weg.
Einen umfassenden Überblick über Weiterbildungsmöglichkeiten in Hamburg finden Sie z.B. auf www.hamburg.kursportal.info. Wenn Sie auch bereit sind, ein E-Learning- oder Fernunterrichts-Angebot wahrzunehmen, macht auch ein Blick in ein bundesweites Kursportal Sinn, z.B: www.iwwb.de.
Weiterbildungsangebote können der fachlichen Qualifizierung von neuen Tätigkeitsbereichen dienen – aber auch die sogenannten Soft Skills werden in Trainings und Kursen bei Weiterbildungsträgern gelehrt. Als Soft Skills bezeichnet man Fähigkeiten, die Sie neben Ihrer fachlichen Kompetenz zu eine*r guten Mitarbeiter*in machen. Ganz konkret fallen unter Soft Skills Fähigkeiten wie: Verhandlungssicherheit, sicheres Auftreten, Kommunikationskompetenz, Führungsqualität, Präsentationsfähigkeit und vieles mehr. Soft Skills sind in jedem Berufsfeld und jeder Branche gefordert. Viele Menschen haben z.B. Schwierigkeiten mit den Soft Skills “Verhandlungssicherheit” und “sicheres Auftreten” und straucheln deshalb bei Vorstellungsgesprächen. Aber keine Sorge, denn: Soft Skills kann man genauso lernen wie fachliche Kompetenzen. Mit einer entsprechenden Weiterbildung oder in einem Kurs speziell für Vorstellungsgespräche kann jede*r zum selbstsicheren Verhandlungs-Profi werden und so einen neuen Job landen.
Als angestellte Person, die sich gerne aus privaten und nicht betriebsbedingten, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen umorientieren möchten, gibt es eine Vielzahl an spannenden Weiterbildungsmöglichkeiten. Da die Weiterbildung aus privatem Interesse erfolgt, müssen die Kosten meistens selbst getragen werden. Unter bestimmten Bedingungen kann man staatliche Zuschüsse beantragen. Informieren Sie sich z.B. über die Bildungsprämie oder den Hamburger Weiterbildungsbonus. Auf unserer Infoseite finden Sie weitere Finanzierungsmöglichkeiten.
Sind Sie von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos, kann Ihnen mit einem Bildungsgutschein eine Weiterbildung finanziert werden. Lesen Sie hier alles zum Thema “Weiterbildung in der Arbeitslosigkeit”.
Eine Umschulung ist im eigentlichen Sinne keine Weiterbildung, also eine Wissenserweiterung vorhandener Kenntnisse, sondern das Erlernen eines neuen Berufes. Eine Umschulung ist in dieser Hinsicht also fast mit einer Ausbildung zu vergleichen und nimmt deshalb beim Thema Weiterbildung eine Sonderrolle ein.
In Frage kommt eine Umschulung z.B., wenn Sie bereits eine Ausbildung vorweisen und vielleicht auch schon einige Jahre in diesem Tätigkeitsfeld gearbeitet haben, aber Ihr Beruf leider nicht mehr nachgefragt ist. Beispiele für Berufe, bei denen eine Umschulung aufgrund von fehlender Nachfrage sinnvoll sein kann, sind z.B. Buchbinder*in, Goldschmied*in, Gerber*in, Uhrmacher*in etc. Durch die Entwicklung unserer modernen Gesellschaft wurden viele, vor allem handwerkliche Berufe, ersetzt oder gebündelt. Menschen, die aufgrund ihrer ersten Berufswahl von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos sind, können eine Umschulung in Anspruch nehmen.
Eine Umschulung kann z.B. auch für Menschen in Frage kommen, die aufgrund einer Erkrankung ihren ersterlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Erleidet z.B. ein*e Pfleger*in aufgrund der körperlichen Anstrengung, die der Beruf mit sich bringt, einen schweren Bandscheibenvorfall, der die*den Pfleger*in für diese Tätigkeit arbeitsunfähig macht, kann eine Umschulung beantragt werden.
Umschulungen können in Betrieben oder bei anerkannten Bildungsträgern erfolgen. Die Dauer und finanzielle Förderung unterscheiden sich dabei.
Neben einer Umschulung gibt es auch immer die Möglichkeit, eine klassische Ausbildung im gewünschten Beruf zu absolvieren.
Viele Informationen zum Thema Umschulung bietet die Agentur für Arbeit unter: www.arbeitsagentur.de/beruf-wechseln/rahmenbedingungen
Autorin: Angela Galliard
© Weiterbildung Hamburg e. V.