Irgendwann das eigene Business haben und selbstständig sein – davon träumen viele Menschen. Wir zeigen, wie Sie sich nebenberuflich selbstständig machen und verraten Tipps, die Sie für Ihre Selbstständigkeit nutzen können.
Inhaltsverzeichnis:
Sich selbstständig zu machen ist einfacher, als man denkt. Wer eine Business-Idee für ein Gewerbe hat, kann das Gewerbe anmelden und los geht’s.
Wer sich neben dem Hauptberuf selbstständig machen möchte, sollte vorab einige Fragen klären.
Ja, grundsätzlich können Sie ein festes Angestelltenverhältnis haben und sich nebenbei selbstständig machen. Überlegen Sie vorab aber, wie viel Zeit Ihre Selbstständigkeit einnehmen wird. Ein Vollzeitjob plus Selbstständigkeit kann mit der Zeit zu einer Belastung werden. Deshalb entscheiden sich viele Menschen dafür, in Teilzeit fest angestellt zu bleiben, damit genug Zeit für die Selbstständigkeit bleibt.
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Jede Person in einem festen Anstellungsverhältnis hat das Recht, nebenbei eine Selbstständigkeit (oder einen anderen Job) auszuüben. Viele Arbeitgeber*innen nutzen jedoch ihre Freiheiten in Arbeitsverträgen und halten dort fest, dass eine weitere Tätigkeit dem Arbeitgeber gemeldet werden muss. Als Angestellte*r sind Sie dann mitunter verpflichtet, die Art der Tätigkeit und wieviel Zeit Sie in die Selbstständigkeit investieren wollen, anzugeben.
Arbeitgeber*innen könnten die Nebentätigkeit verbieten, sofern die Tätigkeit eine Konkurrenz zum eigenen Geschäft darstellt. Diese Regelung dient dem Schutz der Arbeitgeber*innen.
Beispiel: Sie arbeiten fest als Buchhalterin für eine Buchhaltungsfirma und wollen sich nun nebenbei als Buchhalterin selbstständig machen. Damit wären Sie direkter Wettbewerb für die Firma. Ihr*e Arbeitgeber*in kann sogar Gefahr laufen, Kunden, die Sie in der Firma betreuen, an Sie zu verlieren.
Wer sich seiner*m Arbeitgeber*in widersetzt und dennoch eine Konkurrenz-Selbstständigkeit ohne Zustimmung aufnimmt, kann gekündigt werden.
Um Ihre*r Arbeitgeber*in fair gegenüberzutreten und auch um eine Kündigung im Vorfeld zu vermeiden, sollten Sie für Ihre Selbstständigkeit Folgendes beachten:
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Eine Nebentätigkeit – also z.B. eine Selbstständigkeit neben einem festen Angestelltenverhältnis – wird nur dann als Nebentätigkeit angesehen, wenn das abhängige Arbeitsverhältnis deutlich als Hauptberuf angesehen werden kann.
Das heißt: Zeitaufwand und Einnahmen aus dem Nebenerwerb dürfen nicht über den Arbeitsstunden sowie dem Lohn im Hauptberuf liegen. Wenn Stunden und/oder Lohn aus der Selbstständigkeit höher ausfallen, muss das als Haupttätigkeit deklariert werden. Steuern, Kranken- und Sozialversicherungen müssen dann entsprechend angepasst werden.
Wer sich selbstständig macht, hat die Möglichkeit eine Tätigkeit der freien Berufe auszuüben oder ein Gewerbe anzumelden.
Wer gewerblich tätig sein wird, muss ein Gewerbe anmelden. Darunter zählen Tätigkeiten, wie:
Freie Berufe werden als nicht gewerblich angesehen und müssen deshalb auch kein Gewerbe anmelden. Freie Berufe sind z.B.
Wer sich nicht sicher ist, unter was die eigene Selbstständigkeit fällt, kann sich im Vorfeld beim zuständigen Finanzamt erkundigen.
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Text: Angela Galliard
© Weiterbildung Hamburg e. V.