- 14. Juni 2022

Irgendwann das eigene Business haben und selbstständig sein – davon träumen viele Menschen. Wir zeigen, wie Sie sich nebenberuflich selbstständig machen und verraten Tipps, die Sie für Ihre Selbstständigkeit nutzen können.

Inhaltsverzeichnis: 

  1. Neben dem Job selbstständig machen – Was muss ich vorab klären?
    1. Kann man gleichzeitig selbständig und angestellt sein?
    2. Kann der Arbeitgeber nebenberufliche Selbstständigkeit verbieten?
    3. Wie viel darf man als Angestellter selbstständig dazuverdienen?
    4. Muss ich ein Gewerbe anmelden?
  2. Ablauf: Nebenberuflich selbstständig machen
  3. Was brauche ich, um mich nebenberuflich selbständig zu machen?

Neben dem Job selbstständig machen – Was muss ich vorab klären?

Sich selbstständig zu machen ist einfacher, als man denkt. Wer eine Business-Idee für ein Gewerbe hat, kann das Gewerbe anmelden und los geht’s. 

Wer sich neben dem Hauptberuf selbstständig machen möchte, sollte vorab einige Fragen klären. 

Kann man gleichzeitig selbständig und angestellt sein?

Ja, grundsätzlich können Sie ein festes Angestelltenverhältnis haben und sich nebenbei selbstständig machen. Überlegen Sie vorab aber, wie viel Zeit Ihre Selbstständigkeit einnehmen wird. Ein Vollzeitjob plus Selbstständigkeit kann mit der Zeit zu einer Belastung werden. Deshalb entscheiden sich viele Menschen dafür, in Teilzeit fest angestellt zu bleiben, damit genug Zeit für die Selbstständigkeit bleibt. 

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Kann der Arbeitgeber nebenberufliche Selbstständigkeit verbieten?

Jede Person in einem festen Anstellungsverhältnis hat das Recht, nebenbei eine Selbstständigkeit (oder einen anderen Job) auszuüben. Viele Arbeitgeber*innen nutzen jedoch ihre Freiheiten in Arbeitsverträgen und halten dort fest, dass eine weitere Tätigkeit dem Arbeitgeber gemeldet werden muss. Als Angestellte*r sind Sie dann mitunter verpflichtet, die Art der Tätigkeit und wieviel Zeit Sie in die Selbstständigkeit investieren wollen, anzugeben.

Arbeitgeber*innen könnten die Nebentätigkeit verbieten, sofern die Tätigkeit eine Konkurrenz zum eigenen Geschäft darstellt. Diese Regelung dient dem Schutz der Arbeitgeber*innen.

Beispiel: Sie arbeiten fest als Buchhalterin für eine Buchhaltungsfirma und wollen sich nun nebenbei als Buchhalterin selbstständig machen. Damit wären Sie direkter Wettbewerb für die Firma. Ihr*e Arbeitgeber*in kann sogar Gefahr laufen, Kunden, die Sie in der Firma betreuen, an Sie zu verlieren. 

Wer sich seiner*m Arbeitgeber*in widersetzt und dennoch eine Konkurrenz-Selbstständigkeit ohne Zustimmung aufnimmt, kann gekündigt werden. 

Um Ihre*r Arbeitgeber*in fair gegenüberzutreten und auch um eine Kündigung im Vorfeld zu vermeiden, sollten Sie für Ihre Selbstständigkeit Folgendes beachten: 

  • Die Selbstständigkeit sollte keine negativen Auswirkungen auf die Hauptberuflichkeit haben.
  • Die Selbstständigkeit sollte keine direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber sein.
  • Beide Jobs lassen sich deutlich voneinander trennen.
  • Urlaub und insbesondere Krankheitstage sollten nicht für die Selbstständigkeit genutzt werden.
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Wie viel darf man als Angestellter selbstständig dazuverdienen?

Eine Nebentätigkeit – also z.B. eine Selbstständigkeit neben einem festen Angestelltenverhältnis – wird nur dann als Nebentätigkeit angesehen, wenn das abhängige Arbeitsverhältnis deutlich als Hauptberuf angesehen werden kann. 

Das heißt: Zeitaufwand und Einnahmen aus dem Nebenerwerb dürfen nicht über den Arbeitsstunden sowie dem Lohn im Hauptberuf liegen. Wenn Stunden und/oder Lohn aus der Selbstständigkeit höher ausfallen, muss das als Haupttätigkeit deklariert werden. Steuern, Kranken- und Sozialversicherungen müssen dann entsprechend angepasst werden.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wer sich selbstständig macht, hat die Möglichkeit eine Tätigkeit der freien Berufe auszuüben oder ein Gewerbe anzumelden. 

Wer gewerblich tätig sein wird, muss ein Gewerbe anmelden. Darunter zählen Tätigkeiten, wie: 

  • Import/ Export
  • Einzelhandel
  • Online-Shops
  • Handwerkliche Berufe, z.B. Maler*in, Tischler*in, Elektriker*in
  • Influencer*in

Freie Berufe werden als nicht gewerblich angesehen und müssen deshalb auch kein Gewerbe anmelden. Freie Berufe sind z.B.

  • Mediziner*in, z.B. Zahnärztin oder Hausarzt mit eigener Praxis
  • Apotheker*in
  • Rechtsanwält*in
  • Künstler*in
  • Journalist*in, Redakteur*in
  • Autor*in
  • Physiotherapeut*in
  • Beratende Tätigkeiten, z.B. Unternehmensberater*in, Steuerberater*in
  • Architekt*in
  • Ingenieur*in

Wer sich nicht sicher ist, unter was die eigene Selbstständigkeit fällt, kann sich im Vorfeld beim zuständigen Finanzamt erkundigen. 

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Ablauf: Nebenberuflich selbstständig machen

  1. Sie sollten eine Geschäftsidee haben, die marktfähig ist, oder Ihnen so viel Spaß macht, dass Sie auch mit kleinen Umsätzen zufrieden sind. 
  2. Klären Sie mit Ihre*r Arbeitgeber*in, ob Sie sich nebenbei selbständig machen dürfen.
  3. Informieren Sie sich, ob Sie in Gewerbe anmelden müssen. 
  4. Melden Sie das Gewerbe an. Das geht heutzutage einfach und online bei Ihrem zuständigen Bezirksamt. 
  5. Die Daten werden dann an das Finanzamt weitergeleitet. Dort bekommen Sie Ihre Steuernummer für das Gewerbe. Diese brauchen Sie z.B. für Ihre Rechnungen und für das Impressum Ihrer Website.
  6. Wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben, können Sie loslegen. 
  7. Achten Sie darauf, dass Stunden und Einnahmen nicht die Stunden und Einnahmen Ihres Angestelltenverhältnisses übersteigen. Andernfalls wären Sie hauptberuflich selbstständig und müssten sich ggf. selbst krankenversichern, selbst in Alters- und Rentenkasse einzahlen etc. 

Was brauche ich, um mich nebenberuflich selbständig zu machen?

Neben einer guten Geschäftsidee, Arbeitswillen und Mut, gibt es einige Tipps und Tools, die Sie in Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit unterstützen können. 

  • In einer Gruppe arbeiten: Auch wenn Sie vielleicht alleine in Ihrer Selbstständigkeit sind, kann es sinnvoll sein, in einer Gruppe zu arbeiten. Vielleicht kennen Sie andere Selbstständige und können sich regelmäßig zum gemeinsamen Arbeiten und Austauschen verabreden. 
  • Tools und Programme: Buchhaltungs-Tools erleichtern Ihnen Ihre Arbeit. Sie sorgen für Ordnung und dafür, dass Sie Zahlungen oder Mahnungen nicht vergessen. Zudem bieten einige Rechnungsprogramme Schnittstellen zum Finanzamt-Tool ELSTER oder zu Ihre*r Steuerberater*in. Ein einfaches und in der Grundversion kostenfreies Buchhaltungs-Tool ist z.B. Papierkram. Wer mehr braucht, kann sich Lexoffice oder sevDesk anschauen.
  • Machen Sie Google zu Ihrem Freund. Wer sein Gewerbe bei Google My Business registriert, wird künftig über Google Maps gefunden. Darüber hinaus können Kund*innen Bewertungen über Ihre Produkte oder Leistung hinterlegen.
  • Die Google Zukunftswerkstatt bietet kostenlose Seminare für Gründer*innen an. Auch die VHS Hamburg und andere Weiterbildungsträger*innen bieten Kurse für Selbstständige an. Schauen Sie beim Kursportal WISY vorbei. 
  • Geben Sie Ihre Selbstständigkeit bei LinkedIn und Xing an. So machen Sie auf Ihr neues Geschäft aufmerksam. 
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Text: Angela Galliard
© Weiterbildung Hamburg e. V.


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