- 1. Dezember 2021

Wer sich weiterbilden möchte, hat in Hamburg viele Möglichkeiten zur Förderung. Eine Art der Förderung ist der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS. Wir erklären, was man unter dem Weiterbildungsbonus Hamburg versteht, wer ihn bekommen kann und wie der Weiterbildungsbonus beantragt wird.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist der Weiterbildungsbonus?
  2. Wer kann den Weiterbildungsbonus bekommen?
    1. Der Weiterbildungsbonus PLUS für Beschäftigte
    2. Der Weiterbildungsbonus PLUS für Selbstständige
    3. Der Weiterbildungsbonus PLUS für die Kreativbranche
  3. Wie kann ich den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS beantragen?

Was ist der Weiterbildungsbonus?

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS ist der neue Name des Weiterbildungsbonus Hamburg. Der Weiterbildungsbonus PLUS ist ein gefördertes Projekt zur Qualifizierung bzw. Weiterbildung von Beschäftigten und wird gemeinsam von der europäischen Union und der Hansestadt Hamburg getragen. Der Weiterbildungsbonus bzw. Weiterbildungsbonus PLUS hat das Ziel, die berufliche Zukunft von Hamburger*innen zu sichern. Dafür werden Geldmittel für Weiterbildungen schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Nach Angaben der Projektleitung konnten sich mit Hilfe des Hamburger Weiterbildungsbonuses bereits über 17.000 Arbeitnehmer*innen qualifizieren und ihre Beschäftigungsfähigkeit im Arbeitsmarkt stärken.

Hamburger Weiterbildungsbonus kurz erklärt: 

Alle Informationen rund um den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS finden Sie hier. 

Wer kann den Weiterbildungsbonus Hamburg bekommen?

Der Weiterbildungsbonus Hamburg richtet sich besonders an Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Arbeitnehmer*innen in Elternzeit, Alleinerziehende und Selbstständige in der Aufbauphase. Auch kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen können von den Fördermöglichkeiten über den Weiterbildungsbonus profitieren.

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS ist auch für (Solo-) Selbstständige und freiberuflich Tätige z.B. aus der Kreativwirtschaft gedacht. Für Beschäftigte mit ergänzenden Leistungen und Angestellte im Hamburger Modell gibt es besondere Fördermöglichkeiten.

Die Antragstellenden müssen in Hamburg leben und/oder arbeiten.

Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick finden Sie hier. 

Der Weiterbildungsbonus PLUS für Beschäftigte

Arbeitnehmer*innen können mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS berufliche Fortbildungen mit bis zu 50% (maximal 750 €) finanzieren.

Ziele des Weiterbildungsbonuses für Beschäftigte: 

  • Karrieresprung ermöglichen
  • Fachwissen stärken und erweitern
  • Erleichterung des beruflichen Wiedereinstiegs 
  • Auffrischen der beruflichen Kenntnisse für Beschäftigte über 54 Jahre 

Diese Beschäftigten können gefördert werden: 

  • Menschen, die in Hamburg leben und/oder arbeiten
  • Personen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (mindestens 15 Wochenstunden)
  • Personen, die bei einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten

Gut zu wissen: 

  • Beschäftigte, die ergänzende Leistungen vom Jobcenter erhalten, können mit bis zu 100% der Weiterbildungskosten unterstützt werden.
  • Eine Förderanfrage kann außerdem gestellt werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung besteht (Minijob).

Was wird gefördert?

Mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS werden berufliche Weiterbildungen gefördert, die mindestens acht Stunden pro Tag umfassen, also in Vollzeit stattfinden. Zudem müssen die Weiterbildungen von qualifizierten und anerkannten Anbieter*innen mit entsprechenden Referenzen durchgeführt werden. Nicht jede Weiterbildung kann also mit dem Weiterbildungsbonus abgerechnet werden.

Der Weiterbildungsbonus PLUS für Selbstständige

Selbstständige Hamburger*innen können mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS berufliche Fortbildungen mit bis zu 50% (maximal 750 €) finanzieren. Auch hier wird die bestmögliche Förderung geprüft, die im Einzelfall auch höher ausfallen kann.

Ziele einer Weiterbildung für Selbstständige: 

  • Anpassung an neue berufliche Herausforderungen 
  • Technische Neuerungen erlernen 
  • Neue Kunden- und Marktsegmente erschließen

Diese Selbstständigen können gefördert werden: 

  • Menschen, die in Hamburg leben und/oder arbeiten
  • Personen, die ihr Einkommen in Hamburg versteuern
  • Selbstständige, die die Existenzgründung abgeschlossen haben
  • Personen, deren selbstständige Tätigkeit die hauptberufliche Tätigkeit ist

Was wird gefördert?

  • Auch hier werden Weiterbildungen gefördert, die mindestens acht Stunden pro Tag umfassen. 
  • Die Anbieter*innen der Weiterbildungen müssen anerkannt und qualifiziert sein.

Gut zu wissen: 

Der genehmigte Antrag zum Weiterbildungsbonus PLUS sollte mondestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden.

Der Weiterbildungsbonus PLUS für die Kreativbranche

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS unterstützt (Solo-) Selbstständige, Kleinunternehmer*innen und Beschäftigte aus der Kreativwirtschaft bei der Teilnahme an Coachings der Hamburg Kreativ Gesellschaft mit bis zu 90%.

Um mit dem Weiterbildungsbonus PLUS gefördert zu werden, dürfen die Einkünfte von (Solo-) Selbstständigen die Höhe von 50.000 € pro Jahr nicht überschreiten. Zudem darf der Jahresgewinn von Unternehmen nicht höher als 100.000 € pro Jahr sein. Der Hamburger Weiterbildungsbonus richtet sich ausdrücklich nicht an Selbstständige in der Vorgründungsphase. 

Ziele des Weiterbildungsbonuses für Menschen in der Kreativbranche:

  • Anpassung an neue berufliche Herausforderungen
  • Neue technische Fähigkeiten erlernen
  • Erweiterung der Dienstleistungen

Welche Branchen können gefördert werden?

  • Architektur
  • Bildende Kunst
  • Design
  • Film
  • Literatur
  • Musik
  • Presse
  • Rundfunk
  • Software/Games
  • Theater/Tanz
  • Werbung

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Weiterbildung, bzw. Teilnahme an Angeboten des Coach- und Expert*innenpools (CEP) der Hamburg Kreativ Gesellschaft. Insgesamt kann an bis zu 32 Stunden teilgenommen werden, die bis zu 90 % gefördert werden.

Welche Skills sind eigentlich in der Arbeitswelt von morgen wichtig? Erfahren Sie hier mehr. 

Wie kann ich den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS beantragen?

Menschen, die die aufgeführten Kriterien erfüllen, können den Weiterbildungsbonus Hamburg beantragen. Der Antrag wird an das Projektteam “zwei P” gesendet, das für das Thema Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS verantwortlich ist. 

  1. Bevor Sie die Förderungen beantragen, sollten Sie vorab prüfen, ob der Anbieter der Weiterbildung für die Abrechnung des Weiterbildungsbonuses zugelassen ist.  
  2. Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Die Bearbeitung des Förderantrags kann nämlich bis zu 4 Wochen betragen.
  3. Drucken Sie den Antrag zum Weiterbildungsbonus hier aus.
  4. Füllen Sie alles vollständig aus. Angaben zu Ihrem Arbeitgeber machen Sie bitte zusammen mit diesem bzw. einem Ansprechpartner.
  5. Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit allen Unterlagen per E-Mail oder Post an Zwei P.
  6. Den Weiterbildungsbonus erhalten Sie etwa eine Woche vor Beginn der Weiterbildung per Post an Ihre Privatadresse. 
  7. Am ersten Tag Ihrer Weiterbildung geben Sie den Weiterbildungsbonus im Original beim Bildungsträger ab. Auf der Rückseite des Weiterbildungsbonus bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die Weiterbildung begonnen haben. 
  8. Schließlich stellt Ihnen der Bildungsträger, sofern anfallend, eine Rechnung über Ihren Eigenanteil aus – Sie zahlen dann nur Ihren Anteil.
  9. Zwei P zahlt den Förderbetrag an den Bildungsträger.

Die offizielle Seite mit allen Infos und Ansprechpartner*innen zum Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS finden Sie hier. 

Weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Text: Angela Galliard
© Weiterbildung Hamburg e. V.


← zurück

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert